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Unfall-Ratgeber
Autofahrer-Info

10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt oder schickt. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,-- Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, daß dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, daß der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so daß Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehren tausend Euro.

5. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

8. Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letztlich zum Nachteil des Geschädigten. So hat auch der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar Schadenmanagement durch Versicherer eindeutig abgelehnt.

9. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.

10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

Begriffslexikon:

  • A
    • Abgasuntersuchung
      Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen, u.a. in Deutschland nach § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben.
    • Anti-Blockier-System
      Abgekürzt ABS. Die Mutter aller elektronischen Fahrhilfen. Dahinter verbirgt sich eine Bremshilfe, die das Blockieren der Räder bei einer Vollbremsung verhindert. Eine elektronische Steuerung überwacht die Drehzahlen aller vier Räder, erkennt bereits im Ansatz die neigung zum Blockieren und reduziert über Druckmodulatoren die Bremskraft. Diese automatische Stotterbremse sorgt dafür, dass trotz maximaler Bremsleistung das Auto voll lenkbar bleibt. Damit kann der Fahrer vor einem Hindernis in der Regel ausweichen. Auf Schnee oder Sand kann der Bremsweg allerdings länger werden: Blockieren die Räder nicht, graben sie sich auch weniger in Schnee oder Sand ein und es kommt zu keiner zusätzlichen Bremswirkung.
  • B
    • Bremsweg
      Berechnet sich nach der Formel: (Geschwindigkeit durch 10) mal (Geschwindigkeit durch 10). Erhebliche Bremsweg-Unterschiede beim gleichen Modell ergeben sich durch: Reifenmarke und -modell, Reifengröße, Art der Felgen, Bremsbeläge und - seltener - durch den Fahrzeugzustand. Außerdem spielt natürlich die Fahrbahnbeschaffenheit eine Rolle und kann den Bremsweg zum Beispiel bei Glätte um das Zehnfache verlängern.
  • C
    • Common Rail
      Ein Diesel-Direkteinspritzer, bei dem alle Zylinder an einer gemeinsamen Verteilerleitung (common rail) für den Kraftstoff liegen. In dieser Hochdruck-Leitung wird ein permanenter Druck von mehr als 1000 bar erzeugt, der Dieselkraftstoff gespeichert und an die elektromagnetisch geregelten Einspritzdüsen verteilt. Einspritz- und Verbrennungsabläufe werden von einem speziellen Rechner überwacht. Vorteile: bessere Gemischbildung in den Zylindern, weniger Verbrauch und niedrigere Emissionen.
  • D
    • Dynamische Kopfstützen
      Dynamische oder aktive Kopfstützen sollen bei einem Unfall Halswirbelverletzungen reduzieren. Funktionsweise: Bei einem Aufprall drückt der Rücken in die Sitzlehne und hebelt dabei die Kopfstütze automatisch nach oben und vorn. Der Kopf wird so früher abgefangen, weil ihm die Kopfstütze quasi entgegen kommt. Saab kam mit dieser Kopfstütze 1997 bei seinem Modell 9-5 als erster Hersteller auf den Markt. Inzwischen gibt es dynamische Kopfstützen auch in verschiedenen Modellen von Opel, die wie Saab zum amerikanischen Autokonzern General Motors (GM) gehören.
  • E
    • Euro 3
      Schadstoffklasse, die über die Steuerhöhe entscheidet. Bei Euro 3 werden zehn (Diesel 27) Mark pro angefangene 100 cm3 fällig. Euro-4-Fahrzeuge kassieren zusätzlich einen einmaligen Bonus von 600 (Diesel 1200) Mark, der längstens bis 31.12.2005 gewährt wird.
    • Euro 4
      Schadstoff-Grenzwert für Benzin- und Dieselmotoren, der den Steuersatz festlegt. Fahrzeuge, die die Euro-4-Grenzwerte einhalten, waren bis zum 31.12.2005 befristet steuerbefreit.
  • F
  • G
    • Gutstraffer
      Gurtstraffer oder -strammer ziehen bei einem Unfall den Gurt möglichst eng und korrekt an und damit den Insassen an die Sitzlehne zurück. Dazu passen Gurtkraftbegrenzer, die den Gurt ab einer bestimmten Zugkraft kontrolliert wieder locker werden lassen, um die Belastungen möglichst gering zu halten. Das vermeidet Verletzungen durch den Gurt. Nur ein optimales Zusammenspiel zwischen Gurt und Airbag reduziert oder verhindert Unfallschäden.
  • H
  • I
    • Impulsbremse
      Auch elektronisch-hydraulische Betriebsbremse (EHB) oder Sensotronic Brake Control(SBC/Mercedes) genannt. Ein Bremssystem, bei dem Sensoren schon beim abrupten Gaswegnehmen über ein Steuergerät den vollen Druck im Bremssystem aufbauen und die Bremsbeläge an die Scheiben heranführen. So ist die Bremse vorbereitet, beim leisesten Druck aufs Pedal schneller mit voller Leistung zu greifen. Vorteile: mehr Stabilität, schnelleres Ansprechen, kürzerer Anhalteweg.
  • J
  • K
    • Kaskoversicherung
      Die Kaskoversicherung (von spanisch casco: Schiffsrumpf), auch Fahrzeugversicherung genannt, ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Sie kommt auf für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. Man unterscheidet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
    • KFZ-Haftpflicht
      Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die ausschließlich den Schaden des/der Geschädigten trägt. Nicht den eigenen Schaden. Der Schaden kann durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.
  • L
  • M
    • Mehrstufen-Airbag
      Das System ist bei einem Unfall in der Lage, auf verschiedene Aufprallstärken unterschiedlich zu reagieren. So wird bei niedriger Geschwindigkeit nur der Gurtstraffer angezogen, der Airbag nicht zusätzlich aktiviert. Bei etwas höherer Geschwindigkeit wird er dann auf nur 70 Prozent des Volumens aufgeblasen und erst bei hoher Geschwindigkeit auf 100 Prozent.
  • N
  • O
    • Oktanzahl
      Sie gibt die Klopffestigkeit von Ottokraftstoffen an. Klopfen – eine unkontrollierte Verbrennung mit Folgeschäden für den Motor – entsteht, wenn die Oktanzahl für die Brennraumdrücke oder -temperaturen zu niedrig ist. Der Klopfsensor verhindert diesen Effekt, indem er den Zündzeitpunkt anpasst. Die Maßeinheit ist ROZ (Research-Oktanzahl) .Vorgeschrieben sind folgende Oktanwerte: Normalbenzin – mindestens 91 ROZ, Superbenzin – mindestens 95 ROZ, Super Plus – mindestens 98 ROZ.
  • P
    • Plausibilitätskontrolle
      Die Plausibilitätskontrolle, auch Plausibilitätsprüfung oder Plausibilisierung, ist eine Methode, in dessen Rahmen ein Wert oder allgemein ein Ergebnis überschlagsmäßig daraufhin überprüft wird, ob es überhaupt plausibel, also annehmbar, einleuchtend und nachvollziehbar sein kann oder nicht.
  • Q
  • R
  • S
    • Schubabschaltung
      Moderne Diesel- und Benzinmotoren verfügen über eine Schubabschaltung, die die Treibstoffzufuhr unterbricht, sobald kein Gas mehr gegeben wird. Im Schiebebetrieb, also beim Bergabfahren und Bremsen, wird die Kraftstoffzufuhr vollständig gestoppt – in diesem Zustand dreht der Motor zwar mit, verbraucht aber keinen Sprit. Bedingung: Ein Gang muß dabei eingelegt sein, und die Kupplung darf nicht getreten werden.
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Quellen:
Wikipedia.de
Autobild.de

Zusätzliche Informationen